Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) bietet jungen Menschen nach der Erfüllung der Vollzeitschulpflicht bis zum 27. Lebensjahr die Chance, sich einen Einblick in ein soziales Berufsfeld zu verschaffen.
Das FSJ bietet:
- die Begegnung mit Menschen
- berufliche Orientierung und das Kennenlernen sozialer Berufsfelder
- eine Chance, die persönliche Eignung für einen sozialen Beruf zu prüfen
Das FSJ dauert in der Regel 12 Monate und beginnt am 1. August oder 1. September eines Jahres.
Die gesetzlichen Grundlagen ergeben sich aus dem „Gesetz zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres”.
Das FSJ wird als Vorpraktikum anerkannt, wenn dieses vor Beginn der Ausbildung in einem sozialen Beruf gefordert wird.