Praktikanten/FSJ

Soziales Praktikum

Im Kunstcafé EinBlick können Schüler*innen und Studenten und Studentinnen mit und ohne Behinderung ein soziales Praktikum machen.

Das Praktikum wird durch eine sonderpädagogische Fachkraft angeleitet. Am Ende des Praktikums wird eine Bescheinigung oder eine Beurteilung ausgestellt. Voraussetzung für ein Praktikum ist eine schriftliche Bewerbung.

Weitere Informationen für Interessierte finden Sie hier …

Personalbogen: DOWNLOAD

Freiwilliges soziales Jahr (FSJ)

Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) bietet jungen Menschen nach der Erfüllung der Vollzeitschulpflicht bis zum 27. Lebensjahr die Chance, sich einen Einblick in ein soziales Berufsfeld zu verschaffen.
Das FSJ bietet:

  • die Begegnung mit Menschen
  • berufliche Orientierung und das Kennenlernen sozialer Berufsfelder
  • eine Chance, die persönliche Eignung für einen sozialen Beruf zu prüfen

Das FSJ dauert in der Regel 12 Monate und beginnt am 1. August oder 1. September eines Jahres.
Die gesetzlichen Grundlagen ergeben sich aus dem „Gesetz zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres”.
Das FSJ wird als Vorpraktikum anerkannt, wenn dieses vor Beginn der Ausbildung in einem sozialen Beruf gefordert wird.

Während des FSJ erhalten die Freiwilligen:

  • Taschengeld und
  • eine beitragsfreie Versicherung in der gesetzlichen Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung.
  • Außerdem besteht für die Eltern Anspruch auf Kindergeld.
Wenn Sie sich für ein „Freiwilliges Soziales Jahr“ im Kunstcafé interessieren, erhalten Sie nähere Informationen bei:
Brigitte Albrecht
0179-9495722
kontakt@einblick-kaarst.de
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